Unternehmensrecht

Unternehmensrecht

Wirtschaftsrecht in Beratung, dauerhafter Vertretung (externe Rechtsabteilung) bis zur Prozessvertretung

Für Unternehmen und Gesellschafter und Geschäftsführer und Vorstände biete ich die ganzheitliche Beratung, dauerhafte Vertretung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie die Prozessvertretung in den wirtschaftsrechtlichen Kernbereichen an. Dazu bedarf es nicht nur profunder Rechtskenntnisse, sondern auch eines ausgeprägten unternehmerischen Denkens und taktischen Geschicks, basierend auf praktischem Know-how, Verständnis Ihres geschäftlichen Umfelds und des nötigen Fingerspitzengefühls. Dabei können meine Mandanten neben der umfassenden rechtlichen Expertise auch das wirtschaftliche Verständnis für eine kompetente Interessenwahrnehmung als gegeben voraussetzen. Das gilt für Unternehmen und Unternehmer ebenso wie für deren Organe (Geschäftsführer und Vorstände) und Gesellschafter.

Umsichtig, zielgerichtet und pragmatisch und mit Blick und Augenmerk für die wirtschaftliche Zusammenhänge und Implikationen wird die Beratung übernommen, das laufende Tagesgeschäft begleitet oder rechtliche Auseinandersetzungen zielführend gelöst und soweit erforderlich auch prozessual geführt.

Das alles bringen wir mit. Kurzum: Wir verstehen Ihr Geschäft und wollen es rechtlich absichern und die Weiterentwicklung mit Ihnen begleiten.

 

Wirtschaftsrecht für Unternehmen, Unternehmer und Organe (Geschäftsführer, Vorstände)
und Gesellschafter

  • laufende Rechtsberatung im Tagesgeschäft
  • Tätigkeit als externe Rechtsabteilung für Unternehmen vom Kleinbetrieb bis zum großen Mittelständler
  • Vertragsgestaltung individuell und bedarfsgerecht, Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Arbeitsrecht für Unternehmen, Vertragsgestaltung, Personalmaßnahmen, laufende Rechtsberatung im Tagesgeschäft, kollektiv-arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung (Betriebsrat/ Personalrat, arbeitsgerichtliche Vertretung)
  • Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Ausgliederungen, Squeeze-Outs)
  • Unternehmensverträge
  • Gesellschafterstreitigkeiten (Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern und Abberufung von Geschäftsführern)
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Beratung und Vertretung in Organhaftungsfällen
  • Gerichtliche Vertretung in Verfahren vor den Zivilgerichten, Arbeitsgerichten, Strafgerichten in wirtschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren
  • Handels- und Vertriebsrecht– vertragliche Gestaltung von Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträge etc.
  • Unternehmensinsolvenz: Beratung zur Haftungsvermeidung
  • Gewerbliches Mietrecht und Immobilienrecht

 

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