Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht

Strafrecht

Die Konfrontation mit dem Strafrecht bedeutet für Beschuldigte als auch für Betroffene und Opfer von Straftaten eine hohe Belastung. Bereits die Einleitung von Ermittlungsverfahren bringt regelmäßig Auswirkungen mit sich, die sich in der Bedrohung mit erheblichen Einbußen und Rechtsverlusten ausdrücken wie dem Verlust der Freiheit (Freiheitsstrafen), des sozialen Besitzstandes, des Ansehens und finanzieller Einbußen bis zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz.

Es können insbesondere einschneidende Maßnahmen wie Untersuchungshaft und vermögenssichernde Maßnahmen wie vorläufige Einziehungen und Pfändungen von Vermögenswerten und Bankguthaben mit dem Strafverfahren einhergehen.

 

Im Strafrecht ist daher die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts für Strafrecht als Strafverteidiger wichtig, um die Interessen im Strafverfahren von Beginn an zu schützen und erfolgreich zu vertreten. Die frühzeitige Verteidigung durch einen versierten und kompetenten Strafverteidiger ist von elementarer Bedeutung, um die Rechtsvertretung gegen den strafrechtlichen Vorwurf und gegen häufig einhergehende Zwangsmaßnahmen und wirtschaftliche Sicherungsmaßnahmen effektiv und aussichtsreich zu führen.

„Ich verteidige von Beginn an konsequent als einseitiger Vertreter Ihrer Interessen für die Geltung der Unschuldsvermutung, um das bestmögliche Ziel zu verwirklichen. Den Kampf für Ihre Rechte führe ich, dass von Anfang an Waffengleichheit zu den Ermittlungsbehörden hergestellt wird und Sie durch einen kompetenten und wehrhaften Beistand an Ihrer Seite der Konfrontation des Verfahrens gewachsen sind.

Rechtsanwalt Kuttner ist versierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit 25 Berufsjahren Erfahrung in vielen Verfahren vor allen Gerichtsinstanzen und Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Die Spezialisierung von Rechtsanwalt Kuttner, die nicht nur durch die Fachanwaltschaft für Strafrecht Ausdruck erlangt, wird auch durch die intensive fortlaufende Fortbildung und die Fokussierung der Kanzlei auf die Schwerpunktbereiche des Wirtschaftsrechts (erfolgreiches Absolvieren des Fachanwaltskurs Arbeitsrecht) und Strafverteidigung mit der Akzentuierung auf das Wirtschaftsstrafrecht unterstrichen. Die zusätzliche Ausrichtung auf das Wirtschaftsrecht gleichbedeutend mit der Strafverteidigung führt zu einem Mehrwert und Steigerung zu einer wertvollen Expertise für das Wirtschaftsstrafrecht. Die Mandanten profitieren somit von einer langjährigen Spezialisierung, die sowohl durch viele geführte Verfahren praxisbasiert als auch durch intensive Fortbildung stets auf dem neusten Stand von Gesetz und Rechtsprechung ist.  

Im Strafrecht berate und verteidige/vertrete ich Sie in folgenden Verfahrensstadien:

  • vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. Strafverfahrens und der Erstattung von Strafanzeigen
  • während des gesamten Ermittlungsverfahren
  • in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor allen Amts- und Landgerichten
    • in der Berufung vor allen Landgerichten
    • in der Revision vor allen Oberlandesgerichten (OLG) und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGH)
    • bei der Anfertigung von Gnadengesuchen
    • Übernahme von Nebenklagen, insbesondere auch in Wirtschaftsstrafverfahren
    • Compliance-Beratung

Rechtsanwalt Kuttner berät und verteidigt sie dabei umfassend in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

 

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ( Schwarzarbeitsgesetz,
    MiLoG, ArbZG etc.)

Allgemeines Strafrecht

Kapitalstrafrecht: Dies umfasst die Tötungsdelikte Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB und Raub mit Todesfolge § 251 StGB).

Sexualstrafrecht: Dies umfasst im Wesentlichen die Delikte sexuelle Nötigung (§177 Abs.1 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 Abs.2 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) sowie die Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften (§§ 184b, 184c StGB).

Raub (§ 249 ff. StGB) und räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB).

Betrug (§ 263 StGB).

Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit: Dies umfasst im Wesentlichen die Körperverletzung (§ 223 StGB), die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Dies umfasst im Wesentlichen die Delikte Freiheitsberaubung (§239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Erpresserischer Menschenraub (§239a StGB) und Menschenhandel (§ 232 ff. StGB).

Diebstahl (§ 242ff StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Untreue (§ 266 StGB) Urkundenfälschung (§267 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB).

Gemeingefährliche Straftaten: Brandstiftung (§ 306 StGB), fahrlässige Brandstiftung (§ 306f StGB).

Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist vielgestaltig. Neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen, die mit strafrechtlichen Angriffen Dritter (Konkurrenzunternehmer etc.) oder von Mitarbeitern, Vorständen, Geschäftsführern konfrontiert bzw. geschädigt werden, ist die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht auf Vertretung von Individualpersonen, insbesondere Geschäftsführern und Vorständen ausgelegt.

Aufgrund der Ausweitung der Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafrecht) sehen sich Organe und Mitarbeiter von Unternehmen immer häufiger mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Daneben werden auch durch Konkurrenzunternehmen Verfahren durch Strafanzeigen im Wettbewerb ausgelöst.  Wirtschaftsstrafrecht spielt auch auf der Ebene Unternehmen -Organe, Mitarbeiter und Unternehmen – Gesellschafter und auch Gesellschafter gegeneinander.

Rechtsanwalt Kuttner berät und übernimmt die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Das Wirtschaftsstrafrecht erlangt eine immer größere Bedeutung aufgrund zunehmender Komplexität und Kompliziertheit von spezifischen strafrechtlichen Vorschriften und einhergehender Verfolgungsintensität. Die Abgrenzung strafrechtlich relevanten Tuns von noch zulässigem wirtschaftlicher Tätigkeit im Wettbewerb ist häufig schwierig, aber maßgebend für die Frage Strafbarkeit. Die Beratung und Verteidigung ist deshalb grundsätzlich zunächst auf die rechtliche Prüfung und der Frage, ob das was Ihnen vorgeworfen wird tatsächlich strafbar ist. In vielen Fällen ist die Verteidigung darauf ausgerichtet, festzustellen, dass kein strafbares Verhalten gegeben ist, sich das zur Last gelegte Verhalten noch in den Grenzen zulässigen wirtschaftlichen Handels bewegt und das Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden kann.


Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts

 

  • Betrug
  • Untreue
  • Insolvenzdelikte (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbenachteiligung)
  • Verletzung der Buchhaltungspflichten
  • Korruptionsdelikte (Vorteilsnahme, Bestechung)
  • Steuerstrafrecht
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
  • Compliance und Whistleblowing
  • Vermögensabschöpfung
  • Zolldelikte
  • wirtschaftsstrafrechtliche Bußgeldverfahren, Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG)

Was kann ich für Sie tun?
Schreiben Sie mir. Vereinbaren Sie einen Termin (24-Stunden-Service!)

Datenschutzerklärung

12 + 8 =